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Der Aufsichtsrat hat die
Aufgabe der Überwachung und Beratung der Geschäftsführung
bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und
Abwicklung der 3. Sächsischen Landesgartenschau im Jahr
2002 in Großenhain. Darüber hinaus entscheidet er über
wesentliche Fragen der Gartenschauvorbereitung wie: |
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Festsetzung von
Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzplänen, |
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Festsetzung des
Gesamtprogramms der Gartenschau, |
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Festsetzung von
kulturellen und gärtnerischen
Sonderveranstaltungen im Rahmen der Gartenschau, |
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Festsetzung der
Eintrittspreise, Standgelder, Mieten, Pachten und
Konzessionen, |
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Bestätigung des
Jahresabschlusses und des dazugehörigen
Geschäftsberichtes der einzelnen
Geschäftsjahre, |
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Vergabe von
Bauleistungen, wenn die Vergabesumme im
Einzelfall 300.000,00 DM übersteigt. |
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Gemäß
Gesellschaftsbeschluss werden dabei die Interessen der
beiden Gesellschafter, die Stadt Großenhain und die Fördergesellschaft
Sächsischer Landesgartenschauen mbH, durch
entsprechende Sitze im Aufsichtsrat wahrgenommen. |
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Der
Aufsichtsratsvorsitzende ist der Bürgermeister der Stadt
Großenhain, Herr Müller, sein 1. Stellvertreter ist der Präsident des Landesverbandes
Gartenbau Sachsen e. V, Herr Engler. |
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Der Aufsichtsrat wird
regelmäßig durch die Geschäftsführung über den Stand
der Vorbereitung informiert bzw. besichtigt bei seinen
Sitzungen den Baufortschritt. Zahlreiche Mitglieder des
Aufsichtsrates, vornehmlich die Vertreter des gärtnerischen
Berufsstandes und der die Landesgartenschau
finanzierenden Ministerien bringen dabei ihre
Erfahrungen aus der Arbeit in den Aufsichtsräten der
Landesgartenschauen Lichtenstein und Zittau mit ein,
welche mit den Wünschen und Meinungen der städtischen
Vertreter in konstruktivem Konsens abgestimmt werden. |