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Inhalt    
Welche Aufgaben hat eigentlich der Aufsichtsrat der Landesgartenschau Großenhain 2002 GmbH?
 
   

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe der Überwachung und Beratung der Geschäftsführung bei der Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der 3. Sächsischen Landesgartenschau im Jahr 2002 in Großenhain. Darüber hinaus entscheidet er über wesentliche Fragen der Gartenschauvorbereitung wie:

   
- Festsetzung von Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzplänen,
   
- Festsetzung des Gesamtprogramms der Gartenschau,
   
- Festsetzung von kulturellen und gärtnerischen Sonderveranstaltungen im Rahmen der Gartenschau,
   
- Festsetzung der Eintrittspreise, Standgelder, Mieten, Pachten und Konzessionen,
   
- Bestätigung des Jahresabschlusses und des dazugehörigen Geschäftsberichtes der einzelnen Geschäftsjahre,
   
- Vergabe von Bauleistungen, wenn die Vergabesumme im Einzelfall 300.000,00 DM übersteigt.
     
   

Gemäß Gesellschaftsbeschluss werden dabei die Interessen der beiden Gesellschafter, die Stadt Großenhain und die Fördergesellschaft Sächsischer Landesgartenschauen mbH, durch entsprechende Sitze im Aufsichtsrat wahrgenommen.

     
   

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Bürgermeister der Stadt Großenhain, Herr Müller, sein 1. Stellvertreter ist der Präsident des Landesverbandes Gartenbau Sachsen e. V, Herr Engler.

     
   

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig durch die Geschäftsführung über den Stand der Vorbereitung informiert bzw. besichtigt bei seinen Sitzungen den Baufortschritt. Zahlreiche Mitglieder des Aufsichtsrates, vornehmlich die Vertreter des gärtnerischen Berufsstandes und der die Landesgartenschau finanzierenden Ministerien bringen dabei ihre Erfahrungen aus der Arbeit in den Aufsichtsräten der Landesgartenschauen Lichtenstein und Zittau mit ein, welche mit den Wünschen und Meinungen der städtischen Vertreter in konstruktivem Konsens abgestimmt werden.

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